Aktivist*innen von Our House Nansen 1 rufen zur öffentlichen Prozessbegleitung am 29.04.19 vor dem Amtsgericht Göttingen auf

Pressemitteilung vom 08. April 2019

Der erste Prozess im Zusammenhang mit der Besetzung des leerstehenden Wohntrakts des Goethe-Instituts vom April/ Mai 2018 ist auf den 29.04.19 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Göttingen (Raum B15) datiert. Die Aktivist*innen von Our House Nansen 1 rufen zur solidarischen Prozessbegleitung auf und zeigen sich bestürzt über das Festhalten an der Strafverfolgung seitens des Goethe-Instituts Göttingen.

Bereits am 22.3.19 versammelten sich ca. 70 Aktivist*innen zu einer Kundgebung mit dem Titel: „Schluss mit den Strafverfahren gegen die Besetzer*innen!“ vor dem Goethe-Institut. Diese demonstrierten mit Transparenten und Redebeiträgen gegen das Festhalten an der Strafverfolgung der Besetzer*innen seitens der Institutsleitung des Goethe-Instituts und zeigten sich entschlossen gegen die Kriminalisierung und Einschüchterung der Aktivist*innen.

Trotz der zahlreichen Solidaritätsbekundungen zivilgesellschaftlicher Akteure in Göttingen wie der Wohnrauminititative, Refugee Network, Basisdemokratische Linke, OM10, Grüne Ratsfraktion und der Piratenpartei gab es kein Gesprächsangebot oder ein Entgegenkommen der Institutsleiterin Hofmann-Steinmetz. “Es gab mehrere Stellungnahmen von Initiativen und Parteien, die zeigen, dass die Zivilgesellschaft das Verhalten des Goethe-Instituts kritisch sieht und hinter unserer Forderung der Rücknahme der Strafanträge steht. Nun wird es Zeit, dass Frau Hofmann-Steinmetz das auch endlich einsieht und die Aktivist*innen nicht länger kriminalisiert und sich nicht mehr aktiv gegen die Göttinger Zivilgesellschaft stellt“, äußert sich Olli Rank, Sprecher von Our House Nansen 1.

Die Aktivist*innen von Our House Nansen 1 kündigen an den Prozess öffentlich und kritisch zu begleiten und sich mit den Betroffenen zu solidarisieren. Außerdem merken sie an, dass sie weiterhin auf die Unterstützung der zahlreichen Initiativen bauen. „Die Institutsleitung in Person von Frau Hofmann-Steinmetz hat weiterhin die Möglichkeit die Strafanträge jederzeit zurückzuziehenund somit auch einen langfristigen Imageschaden vom Goethe-Institut abzuwenden. Wir werden auch weiterhin an der Forderung festhalten, die Strafanträge umgehend zurückzunehmen. Das Goethe-Institut kann sich bei einer anhaltenden Strafverfolgung weiterhin auf eine protestreiche Zeit einstellen“, so Olli Rank abschließend.

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